Darlehenswiderruf

Der „Widerrufs-Joker“ – Die Kündigung Ihres Darlehensvertrages ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Seit das ARD-Wirtschaftsmagazin PlusMinus im Januar 2013 von fehlerhaften Darlehen Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherdarlehen berichtete, hat die Verbraucherzentrale in Hamburg mehr als 300 Darlehensverträge geprüft, wovon ihrer Einschätzung nach mehr als ein Drittel fehlerhaft waren. In diesen Fällen haben die Kunden die Möglichkeit ihr Darlehen zurückzufordern, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss.

In dem Bericht des ARD-Wirtschaftsmagazins ging es ursprünglich um die hohen Entschädigungsforderungen, die Banken bei frühzeitig gekündigten Immobilienkrediten fordern. In dem Bericht wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass im Falle eines Formfehlers bei der Darlehen Widerrufsbelehrung die übliche Widerrufsfrist von zwei Wochen noch nicht zu zählen begonnen hat und Verbraucher das Darlehen somit jederzeit wiederrufen können. Kunden können das Darlehen folglich auch zurückfordern, wenn der Vertragsschluss schon mehrere Jahre zurückliegt.

Der wirtschaftliche Vorteil eines Darlehenswiderrufes

Der Darlehensnehmer profitiert von einem solchen Darlehenswiderruf wirtschaftlich oft sehr. Kommt eine Rückabwicklung aufgrund eines Darlehenswiderrufes zustande, werden die bisher geleisteten Zahlungen des Kunden mit dem Darlehen verrechnet, sodass dieser lediglich die noch ausstehende Differenz zu tragen hat. Zudem wird bei einem Darlehenswiderruf der marktübliche Zinssatz für die weiteren Zahlungen zugrunde gelegt. Dies gilt allerdings nur für Darlehensverträge die vor dem 13.06.2014 geschlossen wurden.

Der marktübliche Zinssatz wird darüber hinaus auch für die bisher geleisteten Zahlungen als Basis genommen, wodurch dem Darlehensnehmer weitere wirtschaftliche Vorteile entstehen. Aus diesem Grund lohnt es sich in jedem Fall, die Darlehen Widerrufsbelehrungen prüfen zu lassen und das Darlehen gegebenenfalls zurückzufordern. Ob ein Formfehler bei der Darlehen Widerrufsbelehrung vorliegt und der Kunde das Darlehen widerrufen kann ohne mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen zu müssen, muss allerdings individuell von Fall zu Fall geprüft werden und lässt sich nicht pauschal sagen.